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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2009 - L 20 B 1537/08 AS PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21864
LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2009 - L 20 B 1537/08 AS PKH (https://dejure.org/2009,21864)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2009 - L 20 B 1537/08 AS PKH (https://dejure.org/2009,21864)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - L 20 B 1537/08 AS PKH (https://dejure.org/2009,21864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Verfahren über höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung von Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen als Kosten der Unterkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2009 - L 20 B 1537/08
    Gegen den am 9. Juli 2008 zugestellten Beschluss hat der Kläger durch seine Verfahrensbevollmächtigte am 14. Juli 2008 Beschwerde eingelegt und bezieht sich zur Begründung auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. September 2008 - B 4 AS 19/07 R -.

    Zur Fertigstellung ist die Eigenheimzulage eingesetzt, wenn und soweit die Verwendung darauf gerichtet ist, die Immobilie zu errichten (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 19/07 R -, veröffentlicht in juris).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2009 - L 20 B 1537/08
    Eine Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache erfolgt im Rahmen der Prüfung der Erfolgswahrscheinlichkeit im Prozesskostenhilfeverfahren nicht (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06

    Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2009 - L 20 B 1537/08
    Zur näheren Bestimmung der unmittelbar mit dem Eigentum verbundenen Lasten kann nach allgemeiner Auffassung § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII (vormals § 76 BSHG) herangezogen werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 102/06 -, Beschluss vom 19. Januar 2007 - L 5 B 1101/06 AS ER - Hessisches LSG, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - L 9 AS 189/06 ER - Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rdnr. 22; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 26).
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2009 - L 20 B 1537/08
    Die bloße Möglichkeit eines Erfolges reicht nicht aus, es muss vielmehr eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit bestehen, die Anforderungen daran dürfen jedoch nicht überspannt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Oktober 1991, 1 BvR 1486/91, NJW 1992, 889).
  • LSG Hessen, 31.10.2006 - L 9 AS 189/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsmaßstab bei selbst

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2009 - L 20 B 1537/08
    Zur näheren Bestimmung der unmittelbar mit dem Eigentum verbundenen Lasten kann nach allgemeiner Auffassung § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII (vormals § 76 BSHG) herangezogen werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 102/06 -, Beschluss vom 19. Januar 2007 - L 5 B 1101/06 AS ER - Hessisches LSG, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - L 9 AS 189/06 ER - Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rdnr. 22; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - L 5 B 1101/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung - selbst

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2009 - L 20 B 1537/08
    Zur näheren Bestimmung der unmittelbar mit dem Eigentum verbundenen Lasten kann nach allgemeiner Auffassung § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII (vormals § 76 BSHG) herangezogen werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 102/06 -, Beschluss vom 19. Januar 2007 - L 5 B 1101/06 AS ER - Hessisches LSG, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - L 9 AS 189/06 ER - Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rdnr. 22; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 26).
  • VG Düsseldorf, 19.10.2010 - 22 K 3797/09

    Widerruf; Unzuverlässigkeit; Überlassen; Ruhen der Jagd

    vgl. zur Wirkung von Zweckabsprachen i.S.d. § 12 Abs. 1 WaffG auch: OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 -, n.v.

    Zwar gilt für den Ausnahmetatbestand des § 12 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nicht die Monatsfrist des § 12 Abs. 1 Nr. 1a) WaffG, der Begriff "vorübergehend" setzt jedoch - wie im Falle des § 12 Abs. 1 Nr. 1b) WaffG voraus, dass die Überlassungszeit von vornherein festgelegt oder zumindest absehbar ist, vgl. für § 12 Abs. 1 Nr. 1b) WaffG: OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 -, n.v.; Papsthart, in: Steindorf u.a., Waffenrecht, 9. Aufl., § 12 WaffG Rdn. 5.

  • VG Düsseldorf, 06.03.2012 - 22 K 8772/10

    Fehlende sorgfältige Überprüfung der Anträge auf Erteilung einer

    Dieser Verstoß wiegt auch objektiv schwer, da es sich bei der Erlaubnispflicht um ein zentrales Anliegen des Waffenrechts handelt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 -.

    Es steht auch außer Frage, dass die Vernachlässigung der Verpflichtung, eine Waffe nicht ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu erwerben, über eine bloße Bagatelle hinaus geht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2009 a.a.O..

    Zu Gunsten des Klägers ist ferner einzustellen, dass der rechtswidrige Zustand nur kurze Zeit bestanden hat (namentlich für die Dauer von zwei Tagen), im Konkreten keine besondere oder erhöhte Gefahrensituation geschaffen worden ist (der Kläger hat den Revolver nach Erwerb mit nach Hause genommen und in dem dafür vorgesehenen Waffenschrank eingeschlossen) und der Kläger - nachdem der Irrtum offen zu Tage getreten war - den Revolver unverzüglich freiwillig herausgegeben hat, vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 -, das maßgeblich auf die Dauer des Verstoßes, das Vorhandensein einer konkreten Gefährdungslage sowie die Bereitschaft des dortigen Klägers zur unverzüglichen freiwilligen Herausgabe der Waffe abstellt sowie OVG NRW, Urteil vom 31. August 2006 - 20 A 524/05 -, Juris Rn. 34 ff., das ebenfalls maßgeblich auf die Dauer des Rechtsverstoßes abstellt.

  • VG Düsseldorf, 30.06.2010 - 22 K 587/08

    Umdeutung Wahrunterstellung Zuverlässigkeit Aufbewahrung Abhandenkommen

    OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 - (nicht veröffentlicht).
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